Steuervorteile durch Präventionsmaßnahmen:
Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich begünstigt. Bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr kann ein Unternehmen steuerfrei für entsprechende Maßnahmen der Gesundheitsförderung zuwenden.Voraussetzung ist, dass die Präventionsmaßnahme hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20a SGB V genügt. Es kann sich dabei um externe Kurse für beispielsweise Stressbewältigung oder um betriebliche Präventions-angebote handeln.
Das von mir angebotene Stressmanagement-Training ist von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert, d.h. es entspricht als Präventionsmaßnahme § 20 SGB V, kann steuerlich gefördert bzw. bei Selbstzahlern durch die Gesetzlichen Krankenkassen (teil-)erstattet werden. Es sind aber auch individuell abgestimmte Maßnahmen möglich.
Wettbewerbsvorteile:
- Reduzierung von Kosten, die mit dem Ausfall von Mitarbeitern verbunden sind
Wettbewerbsvorteil im Recruiting-Markt durch Gesundheitsprävention
Höhere Motivation der Mitarbeiter
Stärkere Mitarbeiterbindung